Die EU-Kommission hat im Rahmen des zweiten Schrittes eines förmlichen Vertragsverletzungsverfahrens eine mit Gründen versehene Stellungnahme an die Bundesrepublik Deutschland versandt. Es geht um die Anwendung der Mehrwertsteuer-Vorschriften bei Konsignationslagerregelungen und hierbei um den automatisierten elektronischen Zugang zu Informationen für EU-Mitgliedstaaten.
Schon ansässiges erlaubtes Glücksspielangebot in einem Gebäudekomplex ist privilegiert
Die Ansiedlung von Stellen zur Vermittlung von Sportwetten in einem Gebäudekomplex, in dem sich bereits eine glücksspielrechtlich erlaubte Spielhalle oder Spielbank befindet, ist unzulässig. Dies