Am 01.01.2022 sind neue EU-Vorschriften zu digitalen Inhalten und zum Verkauf von Waren in Kraft getreten. Von nun an wird es für Verbraucher und Unternehmen einfacher sein, digitale Inhalte, digitale Dienstleistungen und Waren sowie „intelligente Waren“ EU-weit zu kaufen und zu verkaufen.
DStV fordert Klarheit bei Ausweitung des Datensatzes der E-Bilanz
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der E-Bilanz zusätzliche Daten zu übermitteln. Die im JStG 2024 beschlossene Neuregelung lässt jedoch Fragen offen.