Mit insgesamt 116 Millionen Euro aus dem Solidaritätsfonds der EU will die EU-Kommission Deutschland und Italien helfen, die Folgen der schweren Überschwemmungen im Mai und Juni dieses Jahres zu bewältigen. Sobald der Vorschlag der Kommission vom Parlament und vom Rat genehmigt ist, kann die Finanzhilfe in einer einzigen Tranche ausgezahlt werden. Not- und Wiederaufbaumaßnahmen können rückwirkend ab dem ersten Tag der Katastrophe finanziert werden.
Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
Das BMF veröffentlicht die Voraussetzungen zur Einreichung von elektronisch übermittelten Rechnungen und Unternehmerbescheinigungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer (Az. III C 3