Der EuGH erläutert bzgl. des Verkaufs von rezeptfreien Arzneimitteln im Fernabsatz die Voraussetzungen, unter denen ein Mitgliedstaat einen Dienst, der in der Zusammenführung von Apothekern und Kunden für den Online-Verkauf von Arzneimitteln besteht, verbieten kann (Rs. C-606/21).
Kein Vertragsschluss bei Klick auf „Jetzt kaufen“
Zwischen den Parteien war strittig, ob ein wirksamer Vertrag i. S. des § 651a I BGB geschlossen wurde. Das AG München entschied, dass kein wirksamer