EuGH zur Deckelung der Provision für Vermittlungsdienstleistungen beim Kauf bzw. Verkauf und bei der Miete bzw. Vermietung einer Immobilie

Das Unionsrecht steht lt. EuGH einer Deckelung der Provision von Immobilienmaklern auf 4 % des Kauf- oder Mietpreises bei der Immobilienvermittlung nicht entgegen. Eine solche Maßnahme muss jedoch gemessen an den mit ihr verfolgten legitimen Zielen verhältnismäßig sein (Rs. C-674/23).

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