Der EuGH hebt das Urteil des EuG auf, mit dem der Beschluss der EU-Kommission, die für vier spanische Profifußballvereine geltende Steuerregelung als staatliche Beihilfe einzustufen, für nichtig erklärt wurde. Die Klage des Fútbol Club Barcelona gegen diesen Beschluss ist rechtskräftig abgewiesen (Rs. C-362/19 P).
Leitlinien und Erläuterungen zu Art. 102 AEUV
Gemäß Art. 102 AEUV ist Unternehmen der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung untersagt. Dabei ist der sog. Behinderungsmissbrauch der praktisch häufigste Fall. Die EU-Kommission führt derzeit