Der EuGH hebt das Urteil des EuG auf, mit dem der Beschluss der EU-Kommission, die für vier spanische Profifußballvereine geltende Steuerregelung als staatliche Beihilfe einzustufen, für nichtig erklärt wurde. Die Klage des Fútbol Club Barcelona gegen diesen Beschluss ist rechtskräftig abgewiesen (Rs. C-362/19 P).
Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer
In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge kostenpflichtig und ohne Zulassung der Beschwerde abgelehnt