EuGH zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Scheidungsantrag

Der EuGH nahm Stellung zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Scheidungsantrag. Der Gerichtshof präzisierte Sinngehalt und Tragweite des Begriffs „gewöhnlicher Aufenthalt“ eines Ehegatten (Rs. C-289/20).

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