EuGH zur Haftung der Hersteller von Fahrzeugen mit Abschalteinrichtungen

Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat gegen den Fahrzeughersteller einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn dem Käufer durch diese Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist (Az. C-100/21).

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