EuGH zur sozialen Sicherheit von Wanderarbeitnehmern

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit steht der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, die eine Vergütung davon abhängig macht, dass eine Quarantänemaßnahme durch seine eigenen Verwaltungsbehörden auferlegt wurde. So entschied der EuGH (Rs. C-411/22).

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