EuGH zur Speicherung einer zu privaten Zwecken erstellten Kopie eines geschützten Werkes in einer Cloud

Auf die Speicherung einer zu privaten Zwecken erstellten Kopie eines geschützten Werkes in einer Cloud ist die sog. Ausnahme für „Privatkopien“ gemäß der Urheberrechtsrichtlinie anwendbar. So entschied der EuGH (Rs. C-433/20).

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