EuGH zur vorweggenommenen Beförderungsverweigerung – Anspruch auf Ausgleichzahlung

Fluggäste haben selbst dann einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn sie sich nicht zur Abfertigung eingefunden haben und mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Beförderungsverweigerung unterrichtet wurden. Dies entschied der EuGH (Rs. C-238/22).

Online bewerben

Position
Bewerbungsunterlagen

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag

07:30 – 12:00 Uhr 
13:00 – 16:30 Uhr

Freitag

07:30 – 13:00 Uhr

Standort Landshut

Oberndorferstraße 2
84032 Landshut

Standort München

Theresienhöhe 28
80339 München