Der EuGH entschied zur vorzeitigen Rückzahlung eines Immobilienkredits: Der Verbraucher kann einen Teil der Provision für die Kreditgewährung zurückfordern, wenn ihm nicht mitgeteilt wurde, dass die Provision nicht von der Laufzeit des Vertrags abhängt. Das gilt auch dann, wenn der Verbraucher diese Provision beim Abschluss des Kreditvertrags auf einmal entrichtet hat (Rs. C-76/22).
Kein Vertragsschluss bei Klick auf „Jetzt kaufen“
Zwischen den Parteien war strittig, ob ein wirksamer Vertrag i. S. des § 651a I BGB geschlossen wurde. Das AG München entschied, dass kein wirksamer