Experten uneins über Elementarschadenversicherungspflicht

Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der u. a. eine versicherungsvertragsrechtliche Sicherstellung vorsieht, „dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten wird, die nach Belehrung über die Konsequenzen abgewählt werden kann. Besonders eine mögliche Versicherungspflicht war bei den Sachverständigen in einer Anhörung im Bundestag umstritten.

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