Am 15.10.2024 gab das BMF bekannt, worauf bei der Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025 zu achten ist. Im Vergleich zum ersten veröffentlichten Entwurf gibt es Nachbesserungen. Das BMF hat viele Anregungen aus der Praxis – auch des DStV – berücksichtigt.
Sicherungsverfügung für Dachfläche in Pirmasens rechtmäßig – Eigentümer muss Kosten der Ersatzvornahme tragen
Das VG Neustadt hat die Klage gegen eine bauaufsichtliche Sicherungsverfügung der Stadt Pirmasens nebst Kostenbescheid abgewiesen (Az. 4 K 412/24.NW).