Nach der schweren Unwetterkatastrophe durch das Regentief „Bernd“ im Juli 2021 und den dadurch entstandenen extremen Schäden verlängert die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung den Katastrophenerlass in wichtigen Bereichen. Damit gelten weiterhin rund 50 steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener jetzt bis zum 31. März 2022.
Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden
Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass eine Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheides nur ausnahmsweise in Betracht komme, soweit der Antragsteller den Antrag mit verfassungsrechtlichen Zweifeln an