Fitnessstudio darf Vertrag nicht wegen Corona-Schließung verlängern

Das LG Würzburg hat einem Betreiber von Fitnessstudios untersagt, seinen Mitgliedern mitzuteilen, dass sich ihr Vertrag um die Zeit der coronabedingten Schließung verlängert. Damit gab das Gericht einer Klage des vzbv statt, der E-Mail-Anschreiben der VK Bodyfit GmbH als irreführend kritisiert hatte (Az. 11 O 684/21).

Radfahren darf nicht verboten werden

Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen

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