Fitnessstudio darf Vertrag nicht wegen Corona-Schließung verlängern

Das LG Würzburg hat einem Betreiber von Fitnessstudios untersagt, seinen Mitgliedern mitzuteilen, dass sich ihr Vertrag um die Zeit der coronabedingten Schließung verlängert. Damit gab das Gericht einer Klage des vzbv statt, der E-Mail-Anschreiben der VK Bodyfit GmbH als irreführend kritisiert hatte (Az. 11 O 684/21).

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Unternehmen sollen von Vorschriften und Berichtspflichten entlastet werden, auch um die Leistungsfähigkeit staatlicher Stellen zu erhöhen. Das ist Ziel des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 21/3740) der Bundesregierung

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