Seit 01.01.2017 ist nach vorheriger mehrjähriger Kooperation Frau Rechtsanwältin Heidrun Schreiber neue Gesellschafterin der Kanzlei Güleҫ – Gschwendtner – Schreiber. Durch den Beitritt ermöglichen wir unseren Mandanten eine umfassende kompetente Betreuung aus einer Hand. Frau Schreiber, auch Fachanwältin für Steuerrecht, unterstützt unsere Mandanten im Verkehrs-, Ehe- und Familien-, Arbeits- und Erbrecht, Zwangsvollstreckung sowie selbstverständlich im Steuerrecht.
Staatliche Anerkennung einer genehmigten privaten Ersatzschule setzt in Baden-Württemberg nicht voraus, dass die Schule Religionsunterricht anbietet
Das Anbieten von Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach ist keine Voraussetzung, von der die staatliche Schulaufsicht die Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule abhängig machen darf.