Seit 01.01.2017 ist nach vorheriger mehrjähriger Kooperation Frau Rechtsanwältin Heidrun Schreiber neue Gesellschafterin der Kanzlei Güleҫ – Gschwendtner – Schreiber. Durch den Beitritt ermöglichen wir unseren Mandanten eine umfassende kompetente Betreuung aus einer Hand. Frau Schreiber, auch Fachanwältin für Steuerrecht, unterstützt unsere Mandanten im Verkehrs-, Ehe- und Familien-, Arbeits- und Erbrecht, Zwangsvollstreckung sowie selbstverständlich im Steuerrecht.
Anwendung des § 6a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
Mit dem Gesetz zur Änderung des GrEStG vom 12. Mai 2021 wurde neben der Änderung des § 1 Absatz 2a des GrEStG sowie der Neueinfügung