Der VGH Baden-Württemberg hat den Eilantrag eines Freiburger Bürgers gegen die Bewohnerparkgebührensatzung (von vormals 30 Euro jährlich auf i. d. R. 360 Euro jährlich angehoben) der Stadt Freiburg im Breisgau abgelehnt (Az. 2 S 809/22).
BFH zu den Voraussetzungen einer Änderung gemäß § 27 Abs. 19 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG)
Eine Umsatzsteuerfestsetzung kann gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger