Anwälte sind grundsätzlich verpflichtet, Fremdgelder weiterzuleiten und nicht mit Honorarforderungen aufzurechnen. Ausnahme: Es liegt ein nachvollziehbarer Irrtum vor. Auf die Entscheidung des AGH Hamburg (Az. I EVY 4/2023) weist die BRAK hin.
BMF-Entwurf zu Bildungsleistungen: Experten und DStV fordern Nachbesserungen
Seit dem 01.01.2025 gelten für die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen neue Regeln. Diese sorgen in der Praxis für erhebliche Unsicherheit. Das BMF legte jüngst den Entwurf