Fristlose Kündigung einer ehemaligen Geschäftsführerin der Klinikum Hochrhein GmbH war unwirksam

Die fristlose Kündigung ihrer damaligen Geschäftsführerin durch die Klinikum Hochrhein GmbH war unwirksam. So entschied das OLG Karlsruhe und sprach der ehemaligen Geschäftsführerin weitere Vergütungsansprüche zu (Az. 4 U 64/23).

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