Liest eine Arbeitnehmerin, die im Rahmen ihrer Buchhaltungsaufgaben Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto ihres Arbeitgebers hat, unbefugt eine an ihren Vorgesetzten gerichtete E-Mail und fertigt von dem Anhang einer offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie an, die sie an eine dritte Person weitergibt, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. So entschied das LAG Köln (Az. 4 Sa 290/21).
EU-Parlament: IMCO kritisiert Standardisierungsansatz der EU-Kommission
Am 28.03.2023 haben Parlamentsabgeordnete des IMCO-Ausschusses im EU-Parlament eine unverbindliche Entschließung angenommen, in der sie die EU-Kommission auffordern, ihren Standardisierungsansatz aus der Standardisation „Strategy for