Fünfte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung

Zur Gewährleistung einer gleichmäßigen und gesetzmäßigen Besteuerung wird deshalb eine Mitteilungspflicht der Kassenärztlichen Vereinigungen über die an Leistungserbringer für die Durchführung kostenloser Bürgertests geleisteten Zahlungen eingeführt. Darauf macht das BMF aufmerksam.

Radfahren darf nicht verboten werden

Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen

Mehr lesen

Online bewerben

Position
Bewerbungsunterlagen

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag

07:30 – 12:00 Uhr 
13:00 – 16:30 Uhr

Freitag

07:30 – 13:00 Uhr

Standort Landshut

Postplatz 396
84028 Landshut

Standort München

Theresienhöhe 28
80339 München