Das BVerfG entschied, dass eine auf Gewinneinkünfte beschränkte Begrenzung des Einkommensteuertarifs durch Regelungen im Steueränderungsgesetz 2007 und im Jahressteuergesetz 2007 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar ist. Die Vorschriften bewirken eine nicht gerechtfertigte Begünstigung von Gewinneinkünften gegenüber den Überschusseinkünften. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 31.12.2022 rückwirkend für das Veranlagungsjahr 2007 eine Neuregelung zu treffen (Az. 2 BvL 1/13).
Inflationsziel der EZB wird bis 2024 weit verfehlt
Die Inflationsrate im Euroraum dürfte im Zeitraum 2022 bis 2024 das EZB-Inflationsziel von 2,0 Prozent deutlicher übersteigen als bisher angenommen. So werden für die Jahre