Lt. EuGH-Generalanwalt steht der freie Dienstleistungsverkehr weder der Pflicht zur Erhebung und Übermittlung von Informationen noch der Pflicht zur Einbehaltung von Steuern entgegen. Die Pflicht, einen steuerlichen Vertreter zu benennen, stellt hingegen eine unverhältnismäßige Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar (Rs. C-83/21).
Betriebsratswahl – Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze
Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. So entschied das BAG