Für einen Fußballtrainer, der aufgrund seiner Popularität zu Werbezwecken einer Firma beauftragt wird, besteht keine Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung. So entschied das SG Darmstadt (Az. S 8 R 316/17).
Unzulässiger Kanzleiname: Betroffene können Registergericht nicht zum Einschreiten zwingen
Wer meint, durch einen Kanzleinamen in eigenen Rechten verletzt zu sein, kann zwar klagen – nicht aber Ordnungsgeld vom Registergericht verlangen, so der BGH (Az.