Gastronom unterliegt im Streit um Straßennutzung einer mobilen Markise

Das VG Hannover hat die Klage eines Gastwirtes gegen die Landeshauptstadt Hannover abgewiesen. Die Untersagung der Aufstellung einer mobilen Markise im öffentlichen Straßenraum ist rechtmäßig (Az. 7 A 4945/22).

Online bewerben

Position
Bewerbungsunterlagen

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag

07:30 – 12:00 Uhr 
13:00 – 16:30 Uhr

Freitag

07:30 – 13:00 Uhr

Standort Landshut

Postplatz 396
84028 Landshut

Standort München

Theresienhöhe 28
80339 München