Gastronom unterliegt im Streit um Straßennutzung einer mobilen Markise

Das VG Hannover hat die Klage eines Gastwirtes gegen die Landeshauptstadt Hannover abgewiesen. Die Untersagung der Aufstellung einer mobilen Markise im öffentlichen Straßenraum ist rechtmäßig (Az. 7 A 4945/22).

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