Die EU-Kommission hat weiterhin Bedenken, dass die geänderten Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von WhatsApp nicht mit dem EU-Verbraucherschutzrecht vereinbar sind. Die Kommission hat deshalb gemeinsam mit dem Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) einen weiteren Brief an WhatsApp geschickt.
Betriebsratswahl – Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze
Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. So entschied das BAG