Grenzgaragen müssen die nach der Hessischen Bauordnung geltenden Abstandsregeln nicht einhalten. Ein mit Terrasse, Lichtkuppeln und Glasfalttüren ausgestattetes Gebäude stellt bereits seiner baulichen Gestaltung nach keine Garage dar, sondern dient dem Aufenthalt von Menschen. Das OLG Frankfurt hat deshalb den Bauherrn zur Beseitigung des unterhalb des Grenzabstands errichteten Gebäudes verurteilt (Az. 6 U 117/20).
„Stahlschock“ könnte jährlich 50 Milliarden Euro Wertschöpfung kosten – Abbau von Stahlproduktion würde Resilienz der Wirtschaft schwächen
Bis zu 50 Milliarden Euro jährlicher Wertschöpfungsverlust drohen der deutschen Wirtschaft, wenn sie ohne inländische Stahlproduktion in einen globalen „Stahlschock“ geriete. Das ist ein Szenario,