Das EU-Parlament nahm bereits mit dem Rat vereinbarte Pläne an, die dazu beitragen sollen, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen von Gebäuden zu senken. Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll dafür sorgen, dass der Gebäudebereich in der EU zum einen bis 2030 wesentlich weniger Treibhausgasemissionen erzeugt und Energie verbraucht und zum anderen bis 2050 klimaneutral wird.
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen