Der Rat der EU hat am 10.10.2024 zwei Gesetzgebungsakte des Designschutzpakets angenommen: die überarbeitete Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Designs und der geänderten Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Mit den angenommenen Texten werden die geltenden Rechtsvorschriften zu Designs aktualisiert, um den Schutz gewerblicher Designs im Zeitalter digitaler Designs und des 3D-Drucks zu verbessern.
Spezi gegen Bauerlimo
Das LG München I hat einer Brauerei die Nutzung der konkreten farblichen Produktaufmachung des von ihr vertriebenen Cola-Mix-Getränks für die Bundesrepublik Deutschland untersagt (Az. 33