Am 19.06.24 wurde die zum Geldwäschepaket gehörende Verordnung (EU) 2024/1620 zur Einrichtung einer EU-Behörde zur Geldwäschebekämpfung (AMLA) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie gilt ab 01.07.2025.
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen