Gemeindliches Vorkaufsrecht in Gebieten einer Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung)

Das Vorkaufsrecht für ein Grundstück, das im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bzw. -verordnung liegt, darf von der Gemeinde nicht auf der Grundlage der Annahme ausgeübt werden, dass der Käufer in Zukunft erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgen werde. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 4 C 1.20).

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Beim Halten und Verwalten von Grundbesitz bzw. Immobilien wird oft die Rechtsform der GmbH genutzt. Was sind die steuerlichen Vorteile davon?

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