Das OLG Celle hat bezüglich einer abgesagten Hochzeitsveranstaltung zur Mietvertragskündigung der Location entschieden (Az. 2 U 64/21).
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Zwischen den Parteien war strittig, ob ein wirksamer Vertrag i. S. des § 651a I BGB geschlossen wurde. Das AG München entschied, dass kein wirksamer