Das OLG Frankfurt hat die Rechte von Verbrauchern bei Videospielen bestätigt. In einer Klage des vzbv gegen die Nintendo Europe GmbH urteilte das Gericht, dass das 14-tägige Widerrufsrecht auch dann gelten muss, wenn ein Videospiel vorab gekauft, aber noch nicht spielbar ist (Az. 6 U 275/19).
Rechtswegbeschwerde der Förderstiftung konservative Bildung und Forschung erfolglos
Das OVG Niedersachsen hat die Beschwerden der privatrechtlich organisierten Förderstiftung konservative Bildung und Forschung gegen die Verweisung ihres Rechtsstreits mit der in Göttingen ansässigen Verbundzentrale