Das OLG Frankfurt hat die Rechte von Verbrauchern bei Videospielen bestätigt. In einer Klage des vzbv gegen die Nintendo Europe GmbH urteilte das Gericht, dass das 14-tägige Widerrufsrecht auch dann gelten muss, wenn ein Videospiel vorab gekauft, aber noch nicht spielbar ist (Az. 6 U 275/19).
Streit um BMW-Felge
Eine Felge, die bei eBay als „Neu, aus Demontage“ verkauft wird, ist nicht gleichwertig mit einer neuen, vollkommen unbenutzten Felge. Dies entschied das AG München