Das OLG Frankfurt hat die Rechte von Verbrauchern bei Videospielen bestätigt. In einer Klage des vzbv gegen die Nintendo Europe GmbH urteilte das Gericht, dass das 14-tägige Widerrufsrecht auch dann gelten muss, wenn ein Videospiel vorab gekauft, aber noch nicht spielbar ist (Az. 6 U 275/19).
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden im Internet
Der VGH Baden-Württemberg hat die rechtlichen Vorgaben für öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden im Internet konkretisiert (Az. 2 S 518/23).