Das OLG Frankfurt hat die Rechte von Verbrauchern bei Videospielen bestätigt. In einer Klage des vzbv gegen die Nintendo Europe GmbH urteilte das Gericht, dass das 14-tägige Widerrufsrecht auch dann gelten muss, wenn ein Videospiel vorab gekauft, aber noch nicht spielbar ist (Az. 6 U 275/19).
Spezi gegen Bauerlimo
Das LG München I hat einer Brauerei die Nutzung der konkreten farblichen Produktaufmachung des von ihr vertriebenen Cola-Mix-Getränks für die Bundesrepublik Deutschland untersagt (Az. 33