Wenn ein Gericht zwei Befunde (hier: die eines Arztes und einer Psychologin) übergeht, auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens verzichtet und dennoch die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen verneint, verletzt es das rechtliche Gehör. So entschied der BGH (Az. VI ZR 283/21). Darauf weist die BRAK hin.
Kostenfreier ÖPNV auch für Hilfe zur Pflege beziehende schwer- und erheblich gehbehinderte Heimbewohner
Hilfe zur Pflege beziehende Heimbewohner, die infolge ihrer Schwerbehinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im ÖPNV. Dies