Das soziale Netzwerk LinkedIn darf auf seiner Webseite nicht mehr mitteilen, dass es auf „Do-Not-Track“-Signale nicht reagiert, mit denen Nutzer:innen der Nachverfolgung („Tracking“) ihres Surfverhaltens per Browsereinstellung widersprechen. Das hat das LG Berlin nach einer Klage des vzbv entschieden (Az. 16 O 420/19).
DStV fordert Klarheit bei Ausweitung des Datensatzes der E-Bilanz
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der E-Bilanz zusätzliche Daten zu übermitteln. Die im JStG 2024 beschlossene Neuregelung lässt jedoch Fragen offen.