Das OLG Koblenz hat der Eckes-Granini Deutschland GmbH verboten, mit der Bezeichnung „IMMUN WATER“ für ein Erfrischungsgetränk zu werben. Damit gab das Gericht einer Klage des vzbv statt. Laut dem Urteil darf das Unternehmen den Produktnamen nicht mehr im Zusammenhang mit der strittigen Gestaltung der Getränkeflasche verwenden (Az. 9 U 1314/23).
Richtlinie über angemessene Mindestlöhne: EuGH-Urteil bestätigt die Gültigkeit weitgehend
Die EU-Kommission begrüßt das Urteil des EuGH, in dem weitgehend bestätigt wird, dass die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne auf einer soliden rechtlichen Grundlage steht.