Die Bundesregierung hat am 25.05.2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens beschlossen. Ziel ist die Einführung einer rein elektronischen Gesetzesverkündung ab dem 01.01.2023 auch auf Bundesebene. Hierauf weist das BMJ hin.
„Automatenshop“ darf an Sonn- und Feiertagen nicht länger als drei Stunden öffnen
Das VG Osnabrück hat den Antrag der Betreiberin eines „Automatenshops“ auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer noch anhängigen Klage abgelehnt. Hintergrund ist eine Anordnung der