Zur Berücksichtigung der andauernden Auswirkungen des Coronavirus bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen (§ 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG) gilt dieser Erlass (Az. FM3 – G-1460-1 / 4).
Rezessionsrisiko geringfügig gesunken – doch IMK-Konjunkturampel bleibt auf rot
Kaufkraftverluste durch hohe Preissteigerungen insbesondere bei Energie und Lebensmitteln als Folge des Ukraine-Kriegs, fortdauernde Lieferkettenprobleme, schwacher Euro und die zusätzliche geopolitische Unsicherheit rund um Taiwan