Das VG Gießen hat den Eilantrag einer im Landkreis Gießen ansässigen Kanal- und Rohrreinigungsfirma auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine vom Regierungspräsidium Gießen ausgesprochene Gewerbeuntersagung abgelehnt, denn es ist der Überzeugung, dass besagte Firma nicht die Gewähr bietet, das Gewerbe zukünftig ordnungsgemäß zu betreiben (Az. 8 L 845/22).
Staatliche Anerkennung einer genehmigten privaten Ersatzschule setzt in Baden-Württemberg nicht voraus, dass die Schule Religionsunterricht anbietet
Das Anbieten von Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach ist keine Voraussetzung, von der die staatliche Schulaufsicht die Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule abhängig machen darf.