Das von Check24 betriebene Vergleichsportal für Girokonten war wegen mangelhafter Marktabdeckung unzulässig. Das hat das Landgericht München I nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden (Az. 33 O 15655/20).
Parlament nimmt Richtlinie über Plattformarbeit an
Am 24.04.2024 haben die Abgeordneten lt. EU-Parlament neue Regeln zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten angenommen.