Die Regelung im Landesglücksspielgesetz, wonach Wettvermittlungsstellen einen Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zu einer öffentlichen oder privaten Einrichtung, die überwiegend von Minderjährigen besucht wird, einhalten müssen, ist mit Unionsrecht vereinbar. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 6 B 10622/23.OVG).
Stellungnahme: Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss – Meldepflichten für innerstaatliche Steuergestaltungen höchst fraglich
Die WPK hat erneut Kritik am Wachstumschancengesetz vorgetragen. Dies betrifft insbesondere die Frage der Angemessenheit der Einführung einer Meldepflicht.