Der VGH Baden-Württemberg hat auf die Beschwerden der Stadt Mannheim, den jeweiligen Antrag dreier Grillrestaurantbetreiberinnen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die jeweilige Anordnung zur Verminderung ihrer Rauch- und Geruchsemissionen wiederherzustellen, abgelehnt (Az. 10 S 232/24 u. a.).
Klage gegen Rundfunkbeitragsbescheide erfolglos
Das VG Koblenz wies die Klage als unzulässig ab, da der Kläger, der seine Privatwohnung im Jahr 2023 ohne Angabe von Gründen abmeldete, den „Vertrag“