Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die GoBD, veröffentlicht mit BMF-Schreiben vom 28. November 2019 (BStBl I S. 1269), mit sofortiger Wirkung geändert (Az. IV D 2 – S-0316 / 21 / 10001 :002).
Streit um Blumenkästen am Balkon
Eine WEG kann beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers anzubringen sind. So entschied das AG München (Az. 1293 C 12154/24 WEG).