Grundsteuererhöhung in der Stadt Offenbach ist rechtmäßig

Das VG Darmstadt hat die Klage von Grundstückseigentümern in der Stadt Offenbach am Main abgewiesen, die sich gegen die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am 28.02.2019 beschlossene Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B für das Kalenderjahr 2019 von 600 v. H. auf 995 v. H. gerichtet hatte.

Preiserhöhungen flauen ab

Die Preiserhöhungen in Deutschland werden in den kommenden Monaten voraussichtlich langsam abflauen. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts hervor.

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