Bayern hat die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bis zum 30.04.2023 verlängert. Die Frist endet aufgrund des Sonn- und Feiertages mit Ablauf des 02.05.2023. Das BayLfSt hat zudem auf die häufigsten Fehler bei Abgabe der Erklärung hingewiesen.
Kündigung einer Professorin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtmäßig
Das ArbG Bonn hat die Klage einer angestellten Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen, denn sie habe jedenfalls in einer ihrer Publikationen, welche