Auch im Nordosten werden im Zuge der Grundsteuerreform Grundstücke neu bewertet. Stichtag sei der 01.01.2022, wie das Schweriner Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern mitteilte. Grundstückseigentümer müssen eine entsprechende Erklärung demnach jedoch erst im zweiten Halbjahr abgeben – als Frist ist der 31.10.2022 vorgesehen.
Streit um Blumenkästen am Balkon
Eine WEG kann beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers anzubringen sind. So entschied das AG München (Az. 1293 C 12154/24 WEG).