Im Jahr 2022 arbeiteten 8,3 % der 30 Millionen Vollzeiterwerbstätigen gewöhnlich mehr als 48 Stunden pro Woche. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, war dies der niedrigste Anteil seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1991. Im Jahr 2021 hatten noch 8,9 % aller Vollzeiterwerbstätigen überlange Arbeitszeiten. Im Durchschnitt arbeiteten Vollzeiterwerbstätige im vergangenen Jahr 40,4 Stunden in der Woche.
Energiepreispauschale kann beim Finanzgericht eingeklagt werden
Für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale sind die Finanzgerichte zuständig. Allerdings muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden. So entschied das