Das LG Koblenz hatte zur Frage zu entscheiden, ob das Militärhistorische Museum der Bundeswehr das Familienarchiv einer in der NS-Zeit wegen ihres Glaubens verfolgten Familie an die Glaubensgemeinschaft herausgeben muss (Az. 10 O 123/21).
Ohne Quellenangabe keine Sachverständigenvergütung
Legen gerichtliche Sachverständige ihre Erkenntnisquellen nicht offen, können sie ihren Vergütungsanspruch verlieren. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 266/18).