Das OLG Oldenburg hat im Zusammenhang mit einem Reitunfall über die Abgrenzung zwischen der sog. Tiergefahr und einem Reitfehler Stellung genommen (Az. 2 U 106/21).
Väter werden bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten nicht diskriminiert
Es liegt keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zweifel bei der Mutter anerkannt werden.